Welche Unterstützung bietet ein Rechtsanwalt?

Bei der Unfallabwicklung und insbesondere bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann ein Rechtsanwalt wertvolle Unterstützung bieten. Im Einzelnen trifft dies zu für:

1. Kompetente Beratung

Ihr Rechtsanwalt wird Sie kompetent beraten und auf alle mit der Unfallabwicklung zusammenhängenden Fragen eine Antwort geben. Gerade im Zusammenhang mit einem Kfz-Unfall zum Beispiel treten immer wieder schwierige Fragen auf. Diese genau zu beantworten, um Ihre Schadensersatzansprüche in voller Höhe durchzusetzen, ist Sache eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts, eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.

Ihr Rechtsanwalt wird Sie insbesondere darüber beraten, wie die eingetretenen Schäden nachgewiesen werden können. Dies ist erfahrungsgemäß beim Verdienstausfall, bei Schmerzensgeld oder bei Schäden an Gegenständen, für die keine Kaufbelege mehr vorliegen, regelmäßig schwierig, aber – wie Sie sehen werden – keineswegs aussichtslos.

2. Beweissicherung

Manchmal sind sofortige Maßnahmen zur Beweissicherung erforderlich, z. B. die Sicherung noch vorhandener Unfallspuren, die gerichtliche Vernehmung eines Zeugen etc.. Welche Maßnahmen erforderlich sind, kann nur ein Anwalt korrekt einschätzen. Er ist auch der Einzige, der die notwendigen Maßnahmen mit der gebotenen Eile in die Wege leiten kann.

3. Regressforderung

Ihr Rechtsanwalt vertritt Sie auch, wenn Sie von Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden, weil Sie bestimmte s. g. Obliegenheiten (z. B. Fahrt unter Alkohol oder Verkehrsunfallflucht) verletzt haben. Regress heißt, dass sich Ihre Versicherung von Ihnen das wiederholt, was sie an ihren Unfallgegner zahlen musste. Mehr Informationen finden Sie unter Regress der Versicherung.

Ein Rechtsanwalt erkennt frühzeitig die Gefahr eines solchen Regresses und berät Sie rechtzeitig, wie Sie sich vor einem unberechtigten Regress schützen. Je früher die Gefahr eines solchen Regresses erkannt wird, desto größer sind die Chancen, ihm zu entgehen. Denn oftmals geben Versicherte unnötige Erklärungen ab und spielen so der Versicherung Argumente zu, die später gegen sie selbst verwendet werden.

4. „vergessene“ Schadensersatzpositionen

Immer wieder „vergessen“ Versicherungen beim Schadensersatz gerne bestimmte Positionen. Ihr Rechtsanwalt wird diese ganz gewiss nicht vergessen, wie z. B. die Wertminderung, den Haushaltsführungsschaden, die Auslagenpauschale etc..

5. Äußerungen zum Unfall

Wenn Sie an dem Unfall eine Mit- oder gar die Alleinschuld trifft, ist es sehr wichtig zu wissen, wann man sich gegenüber wem in welchem Umfang zum Unfall äußert. Ein unbedachtes Wort zum falschen Zeitpunkt kann sich genauso verheerend für Sie auswirken wie ein etwas zu langes Schweigen. Mehr zum Aussageverhalten.

Ihr Anwalt wird Ihnen sagen, wann Sie wem was über den Unfall sagen.

6. Schutz gegen unberechtigte Vorwürfe

Verkehrsunfälle haben oft auch ein bußgeld- oder gar strafrechtliches Nachspiel. Ihr Rechtsanwalt wird Sie auch sicher gegen unberechtigte Vorwürfe zu schützen wissen.

Schwierige Fragen

„Wer zahlt die Reparatur meines Fahrzeugs? Wird die Reparatur auch dann bezahlt, wenn die Reparaturkosten höher als der Zeitwert des Fahrzeugs sind? Kann ich die Reparaturkosten auch dann ersetzt verlangen, wenn ich das Fahrzeug gar nicht reparieren lasse?“

„Wie hoch ist der Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls? Habe ich auch dann Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn ich mir ein Mietfahrzeug nehme? Wie teuer darf der Mietwagen sein? Muss ich was dazu zahlen? Wenn ja, wie viel?“

„Wie beweise ich meine Unschuld, wenn es keine Zeugen gibt? Was ist unter der Gefährdungshaftung zu verstehen? Wie soll ich mich gegenüber der Versicherung und der Polizei verhalten, wenn die Möglichkeit besteht, dass mich die Mitschuld an einem Unfall trifft?“

„Sollte ich meine eigene Haftpflichtversicherung auch dann von dem Unfall unterrichten, wenn mich keine Schuld daran trifft? Wieso verliere ich automatisch meinen Schadensfreiheitsrabatt, selbst dann, wenn ich absolut unschuldig bin? Was kann ich dagegen tun?“

„Welche Schäden sollte ich bei der Haftpflichtversicherung geltend machen, welche bei der Kaskoversicherung? Wer zahlt überhaupt was?“

„Sollte ich immer einen Gutachter mit der Schadensschätzung beauftragen? Ist ein Kostenvoranschlag ausreichend?“

„Wann gibt es Schmerzensgeld? Wie hoch ist es? Wer zahlt es?“

Aussageverhalten

Verhalten gegenüber der Polizei:

Gleich, was Sie am Unfallort oder später gegenüber der Polizei für Angaben machen; und gleich, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht: Sie reden sich um Kopf und Kragen. Gleich, ob es um einen Raubüberfall oder um eine Geschwindigkeitsübertretung geht – die wichtigste und grundlegendste Regel im Umgang mit der Polizei lautet immer: Sagen Sie zur Sache niemals auch nur ein einziges Wort – es sei denn, Sie kommen unzweifelhaft nur als Zeuge in Frage.

Geben Sie nicht früher als unbedingt nötig Ihre Verteidigungsstrategie preis! Halten Sie sich zurück! Lassen Sie sich erst die Waffen Ihres Gegners zeigen, bevor Sie überlegen, was Sie dem entgegen zu setzen haben! Legen Sie sich nicht schon frühzeitig fest! Halten Sie sich Optionen offen! Wenn Ihr Gegner weiß, wie Sie sich verteidigen, wird er sich darauf einstellen. Dann können Sie nur verlieren.

Übrigens: Zur Sache gar nichts zu sagen, kann und darf man nicht zu Ihren Lasten werten. Aber zur Sache ein bisschen, aber nicht alles, zu sagen, kann und darf als s. g. „beredtes Schweigen“ zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.

Verhalten gegenüber den Versicherungen:

Dies alles gilt allerdings nur gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Gegenüber Ihrer oder der gegnerischen Versicherung dürfen Sie nicht einfach nur schweigen. Hier sind sie unter Umständen verpflichtet, zum richtigen Zeitpunkt wahrheitsgemäße Angeben zu machen. Dies führt zwangsläufig zu Konflikten. Und Sie fragen sich: Was darf ich sagen? Was soll ich sagen? Was muss ich nicht sagen?

Fazit: Wenn Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, haben Sie an mehreren Fronten gleichzeitig zu kämpfen. Ihr Unfallgegner, der Halter des gegnerischen Fahrzeugs, dessen Haftpflichtversicherung, Ihre eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung, vielleicht sogar der Halter des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs, verletzte Beteiligte, deren zuständige Sozialversicherungsträger usw.: alle verfolgen sie auf unterschiedlichen Wegen verschiedene Interessen. Und einen tut sie nur das Eine: sich selbst auf einfachstem Wege weitestgehend schadlos halten.

Alle Fronten gleichzeitig im Blick zu haben und zu wissen, was wann zu tun das Beste ist, weiß nur Ihr Rechtsanwalt. Vertrauen Sie ihm!