Was Sie am Unfallort nicht tun sollten

Unterschreiben Sie am Unfallort niemals ein Schuldanerkenntnis. Sie verlieren dann nicht nur wahrscheinlich Ihren Versicherungsschutz, sondern auch noch jede Menge bares Geld.

Informieren Sie nicht sofort die Versicherung, nicht Ihre eigene und nicht die Ihres Unfallgegners. Sie haben hierzu mindestens eine Woche Zeit. Wenn Sie Ihre Versicherung noch am Unfallort informieren, wird sie Ihnen vielleicht eigene Gutachter oder eigene Werkstätten vorschlagen. Hierauf sollten Sie sich nicht einlassen – und wenn dies auch noch so verlockend erscheint.

Überlassen Sie niemand die sofortige Schadensregulierung! Niemand! Nicht Ihrer Versicherung, nicht der gegnerischen Versicherung, nicht eilfertigen „Unfallhelfern“, nicht Ihrer Werkstatt. Niemand! Hüten Sie sich vor denen, die Ihnen eine unkomplizierte Schadenregulierung anbieten. Sie würden bares Geld verschenken!

Ein eventuell beschädigtes Fahrzeug können Sie – wenn es unbedingt erforderlich ist – in die Werkstatt Ihres Vertrauens bringen lassen. Wenn Sie verletzt sind, lassen Sie sich ärztlich versorgen. Aber dann gönnen Sie sich den Luxus, bis zum nächsten Tag über alles nachzudenken und sich über Ihre Rechte zu informieren!