Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

Es gibt eine Reihe von Gründen, weshalb Sie – z.B. nach einem Verkehrsunfall – einen Rechtsanwalt, möglichst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, einschalten sollten. Die wichtigsten sind folgende:

1. Der Rechtsanwalt ist ein Fachmann.

Er ist (im Gegensatz zu Versicherungen, ungebetenen Unfallhelfern, etc.) der einzig staatlich legitimierte Fachmann für die rechtliche Beratung und Vertretung der Bürger.

Die Regulierung von Unfallschäden und die Lösung aller mit einem Unfall in Zusammenhang stehenden Probleme ist eine nur schwer überschaubare Spezialmaterie. Bei der Schadensregulierung sind regelmäßig nicht nur die konkreten Umstände des Einzelfalles zu beachten, sondern darüber hinaus auch umfangreiche gesetzliche Bestimmungen und die zu den einzelnen Teilfragen ergangene Rechtsprechung.

Dieses komplexe Rechtsgebiet kann in seinem gesamten Umfang allein der Rechtsanwalt vollständig überschauen. Jeder geht ja auch sofort zum Arzt, wenn er verletzt ist oder Schmerzen hat und therapiert sich nicht etwa selbst. Sinnvoll ist es dann sogar, einen Facharzt aufzusuchen, der sich mit dem speziellen Leiden besonders gut auskennt.

So empfiehlt es sich auch nach einem Verkehrsunfall, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert ist. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann nicht nur kompetent die Haftungsfrage beurteilen, sondern er weiß auch, welche Schadenspositionen dem Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie er diese gegenüber einer Versicherung durchsetzen kann.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich Personen, die beruflich mit Verkehrsunfällen zu tun haben (z. B. Kfz-Werkstätten, Unfallhelfer, Versicherungen etc.) auch um die rechtliche Abwicklung der Unfallfolgen kümmern, ohne hierzu berechtigt zu sein. Solche Vorgehensweisen „ungebetener Helfer“ verstoßen gegen das Gesetz; sie werden dennoch regelmäßig und überall praktiziert.

2. Sie haben in der Regel einen finanziellen Vorteil.

Die Beauftragung eines Rechtsanwalt ist für Sie in der Regel finanziell vorteilhaft.

Ihr Anwalt berät Sie objektiv und sorgt dafür, dass Sie nichts „verschenken“. Selbst dann, wenn Sie Ihre Lage als hoffnungslos einschätzen oder die Versicherung meint, der Fall sei eindeutig, wird allein Ihr Rechtsanwalt Ihre Aussichten zutreffend beurteilen können. Zum Beispiel versuchen unseriöse Versicherungen oftmals, die Forderungen des Geschädigten durch eine für diesen ungünstige Mithaftungsquote zu reduzieren – Ihr Rechtsanwalt wird diesem Ansinnen Grenzen setzen, wenn es nötig ist. Erfahrungen des „Deutschen Anwaltvereins“

Demgegenüber machen sich die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts schnell bezahlt: So ist zum Beispiel der Unfallgegner, der den Unfall allein verschuldet hat, verpflichtet, auch Ihre Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Und wenn Sie rechtsschutzversichert sind, ist sogar diese Überlegung für Sie uninteressant.

3. Der Rechtsanwalt hat den Gesamtüberblick

Alle Fronten gleichzeitig im Blick zu haben und zu wissen, was wann zu tun das Beste ist, weiß nur Ihr Rechtsanwalt. Ihr Rechtsanwalt hat den Überblick.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, haben Sie an mehreren Fronten gleichzeitig zu kämpfen. Ihr Unfallgegner, der Halter des gegnerischen Fahrzeugs, dessen Haftpflichtversicherung, Ihre eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung, vielleicht sogar der Halter des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs, verletzte Beteiligte, deren zuständige Sozialversicherungsträger usw. usf.: Alle verfolgen sie auf unterschiedlichen Wegen verschiedene Interessen.

Alle Fronten gleichzeitig im Blick zu haben und zu wissen, was wann zu tun das Beste ist, weiß nur Ihr Rechtsanwalt. Denn es gehört zu den kompliziertesten Dingen nach einem Unfall, gegenüber jedem einzelnen Gegner und Beteiligten die richtige Strategie zu wählen und sich dabei nicht in Widersprüche zu verwickeln.

TIPP: So ist zum Beispiel gegenüber der Polizei grundsätzlich zu beachten, zum Unfallgeschehen nichts (aber auch gar nichts!) zu sagen. Denn gleich, was Sie am Unfallort oder später gegenüber der Polizei für Angaben machen; und gleich, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht: Sie reden sich um Kopf und Kragen. Gleich, ob es um einen bewaffneten Raubüberfall oder um eine Geschwindigkeitsübertretung geht – die wichtigste und grundlegendste Regel im Umgang mit der Polizei lautet immer: Sagen Sie zur Sache niemals auch nur ein einziges Wort – es sei denn, Sie kommen unzweifelhaft nur als Zeuge in Frage.  ►  Aussageverweigerung

4. Der Rechtsanwalt schützt vor der Versicherung

„Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten,“ so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handele, die ausschließlich den eigenen Interessen diene. Versicherungen würden Schäden zwar schnell regulieren, doch beziehe sich dies meistens auf den Blechschaden. „Aus Unkenntnis wird dann oft auf Ansprüche, wie beispielsweise Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und den Minderwert eines Fahrzeugs nach dem Unfall verzichtet“, so Gebhardt.

Seien Sie daher unbedingt auf der Hut, wenn Ihnen die Versicherung eine unkomplizierte Schadensabwicklung anbietet.  ►  Schadensmanagement

5. Der Rechtsanwalt sorgt für Waffengleichheit.

Bei den Versicherungen sind Sachbearbeiter beschäftigt, die sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen (und nur damit!) bestens auskennen. Das Gleiche gilt für Polizei und Bußgeldbehörden, die sich auf ihre ganz eigene Art auf ihr Fachgebiet spezialisiert haben. Der Einzige, der nach einem Unfall unbekanntes Gebiet betritt, sind Sie.

Wegen des „Prinzips der Waffengleichheit“ haben Sie daher nicht nur grundsätzlich Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftragen. Sie haben außerdem Anspruch darauf, die dabei entstehenden Kosten auch noch von dem Ersatzpflichtigen ersetzt zu bekommen. Das Prinzip der „Waffengleichheit“ ist eine Essenz des Rechtsstaats. Verzichten Sie nicht ohne Not auf dieses grundlegende Recht!

Deutscher Anwaltverein

„Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Häufig machen sie durch unsinnige Erklärungen nicht wiedergutzumachende Fehler oder unterlassen es aus Unkenntnis, ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen (z. B. Haushaltsführungsschaden etc.).“ (Deutscher Anwaltverein e. V.)

Aussageverweigerung

Zur Sache gar nichts zu sagen, kann und darf man nicht zu Ihren Lasten werten. Aber zur Sache ein bisschen, aber nicht alles zu sagen, kann und darf als s. g. „beredtes Schweigen“ zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.

Dies alles gilt allerdings nur gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Gegenüber Ihrer oder der gegnerischen Versicherung dürfen Sie nicht einfach nur schweigen. Hier sind sie unter Umständen verpflichtet, zum richtigen Zeitpunkt wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies führt zwangsläufig zu Konflikten. Und Sie fragen sich: Was darf ich sagen? Was soll ich sagen? Was muss ich nicht sagen? Und wird die Polizei das, was ich bei der Versicherung gesagt habe, gegen mich verwenden?

Daher beginnt die Arbeit eines Fachanwalts für Verkehrsrecht unmittelbar nach dem Unfall. Denn dieser wird darauf aufpassen, dass Sie sich nicht in Widersprüche verstricken. Und er hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden.

Schadensmanagement

In letzter Zeit bieten die Versicherungen Ihren Versicherten besondere Dienstleistungen an, z. B. Telefon-Hotlines für Geschädigte. Hierdurch soll eine zügige Abwicklung von Unfallschäden erreicht werden. Dieses Anliegen ist im Prinzip zu begrüßen.

Die Versicherungen verfolgen hiermit jedoch auch das Ziel, die Schadensregulierung selbst in die Hand zu nehmen. Es soll insbesondere vermieden werden, dass sich der Geschädigte der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient. Außerdem versuchen die Versicherungen so zu verhindern, dass sich der Geschädigte eines freien Sachverständigen bedient oder eine Mietwagenfirma seiner Wahl beauftragt. Dies alles liegt ganz bestimmt nicht mehr in Ihrem Interesse.