Maßnahmen nach einem Verkehrsunfall

Was Sie nach einem Verkehrsunfall zu tun haben, können Sie folgender Chronologie entnehmen. Die angegebenen Tagzahlen sind dabei keinesfalls streng zu beachten. Sie sollen nur einen Hinweis auf die erforderliche Reihenfolge Ihrer Maßnahmen und deren Dringlichkeit geben.

Am Tag des Unfalls

Überstürzen Sie nichts! Lassen Sie sich vor allem nicht vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners oder Ihrem eigenen Versicherer zu einer übereilten Schadenregulierung drängen. Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie nie den Gutachter der Versicherung. Akzeptieren Sie nie die Werkstatt, die Ihnen von einem Versicherer empfohlen wird.

Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie haben das Recht auf Ihren eigenen Rechtsanwalt (den der Unfallgegner auf jeden Fall bezahlen muss, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben). Und Sie haben das Recht auf die Werkstatt Ihres Vertrauens. Nutzen Sie deshalb den Unfalltag zum Nachdenken. Erholen Sie sich vom ersten Schreck und denken Sie über das weitere Vorgehen nach. Ausnahmen…

Selbstverständlich können Sie aber auch heute schon mit dem „Tag 1“ beginnen.

Tag 1 nach dem Unfall

Am Tag nach dem Unfall kann vor allem der Halter eines beschädigten Kfz erste Entscheidungen treffen müssen…

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der gesamten Regulierung des Unfalls zu beauftragen, werden Sie bei diesem heute oder morgen einen Termin haben. Wieso ist das sicher?

Selbst nur leicht Verletzte sollten spätestens heute zum Arzt gehen und sich ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler. Denn die Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes.

Wenn Sie einen Anwalt nicht wollen, geht’s für Sie so weiter:

Tag 2

Ihrem Arbeitgeber sollten Sie spätestens heute Ihren Krankenschein übersandt haben. Auch ein Sachverständigengutachten sollte spätestens heute in Auftrag gegeben werden. Post, die Sie von Versicherungen oder der Polizei erhalten, legen Sie vorerst beiseite.

Tag 3

Spätestens heute sollten Sie wissen, ob Ihr Fahrzeug repariert werden soll. Wenn Sie ein Gutachten haben anfertigen lassen, wird Ihnen dies die Entscheidung erleichtern. Wenn Ihr Fahrzeug verschrottet werden muss, beginnen Sie mit der Suche eines Ersatzfahrzeugs.

Als unfallbeteiligter Fußgänger oder Radfahrer beginnen Sie mit dem Sammeln von Bescheinigungen über den Wert beschädigter Gegenstände.

Tag 4

Informieren der gegnerischen Versicherungen

Tag 5

Informieren der eigenen Versicherungen

Tag 6

Sofern Sie sich gleich nach dem Unfall einen Mietwagen genommen haben und diesen auch weiterhin benötigen, sollten Sie (wegen Ihrer Pflicht zur Schadensminimierung) spätestens heute überprüfen, ob der vereinbarte Tarif preiswert ist. Achten Sie auch darauf, dass eine eventuelle Reparatur des Fahrzeugs zügig voran geht.

Tag 7 bis 21

Spätestens am Ende der dritten Woche sollten alle Schäden behoben und alle Verletzungen versorgt worden sein. Auch alle Belege für die Bezifferung des eigenen Schadens (Quittungen, Kaufbelege, Gutachten oder Reparaturrechnung, Fotos beschädigter Gegenstände etc.) sollten vorliegen.

Post von der Polizei sollte (wenn es nicht gerade ein Bußgeldbescheid ist) noch immer ignoriert werden, auch wenn bestimmte Fristen angeblich eingehalten werden müssen. Auf Nachfragen Ihrer eigenen Versicherung zum Unfallgeschehen geben Sie wahrheitsgemäß Auskunft; Angebote zur Schadensbeseitigung oder -feststellung sollten Sie weiterhin ablehnen.

TIPP: Wenn Sie wegen des Unfalls regelmäßig Arzt- oder Physiotherapietermine wahrnehmen müssen, notieren Sie sich die Daten und die dadurch entstandenen Unkosten.

ab Tag 22

Spätestens ab der vierten Woche beginnen Sie damit, Ihre Forderungen nach Schmerzensgeld und Schadensersatz bekannt zu machen und zu beziffern. Wie Sie hierzu im Einzelnen vorgehen, können Sie diesen Seiten entnehmen.

Sofern Bußgeld- oder Strafsachen gegen Sie anhängig sind, können Sie jetzt damit beginnen, entsprechende Post zu beantworten. Seien Sie vorsichtig mit dem, was Sie aussagen. Sagen Sie zur Sache nur dann etwas, wenn Sie sich ganz sicher sind, sich hiermit nicht selbst ein Bein zu stellen.

Wichtig nach einem Unfall

Holen Sie erst unabhängigen Rat ein! Informieren Sie die Versicherungen erst zwei oder drei Tage nach dem Unfall!

Überlassen Sie die Regulierung des Unfalls nur Ihrem Arzt, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt – in genau dieser Reihenfolge!

Ausnahmen

Wenn Sie verletzt sind, suchen Sie natürlich einen Arzt auf.

Wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie Ihr kaputtes Auto auf jeden Fall reparieren lassen wollen, beauftragen Sie eine Werkstatt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens.

Wenn Sie einen Mietwagen benötigen, mieten Sie einen.

Erste Entscheidungen

Am Tag nach dem Unfall kann vor allem der Halter eines beschädigten Kfz erste Entscheidungen treffen müssen:

Gutachten anfertigen lassen? Reparatur in Auftrag geben? Mietwagen ausleihen? Rechtsanwalt einschalten? Die Informationen auf diesen Seiten werden hierbei sicherlich nützlich sein. Diese Entscheidungen eilen aber auch nicht sehr. Sie können sie auch um ein, zwei Tage verschieben, z. B. wenn Sie sich erst rechtlichen Rat holen wollen.

Termin beim Anwalt

Fachanwälte für Verkehrsrecht wissen, dass bei Unfallsachen die Zeit drängt und schnell Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Ein Anwalt, der Ihnen nicht allerspätestens am 2. Werktag nach Ihrem Anruf einen Termin gibt, hat Ihr Vertrauen nicht verdient.

Gegnerische Versicherungen

Falls Ihnen die Kfz-Haftpflicht-Versicherung Ihres Unfallgegners nicht bekannt ist, rufen Sie beim Zentralruf der Autoversicherer an.

Wahrscheinlich verbindet der Sie gleich mit der Versicherung, die Sie über den Unfall informieren. Wenn Sie aufgefordert werden, einem von der Versicherung benannten Gutachter Ihr Fahrzeug vorzustellen, lehnen Sie dies mit Hinweis auf Ihre Dispositionsfreiheit dankend ab.

Wenn es sich bei Ihrem Unfallgegner um einen Fußgänger oder Fahrradfahrer handelt und Sie dessen Privat-Haftpflicht-Versicherer kennen, informieren Sie den.

Eigene Versicherungen

Als Halter eines unfallbeteiligten Kfz sollen Sie Ihre Kfz-Haftpflicht-Versicherung innerhalb einer Woche über den Unfall informieren. Sie sollten diese Zeit voll ausnutzen.

Erst recht, wenn Sie bei der gleichen Versicherung auch kaskoversichert sind, dürfen Sie nichts überstürzen. Denn Sie sollten unbedingt verhindern, dass Ihre Versicherung die Schadensbeseitigung (Gutachter, Werkstatt etc.) in eigene Hände nimmt, da Ihnen dann Kontrolle und Einflussmöglichkeit erheblich erschwert werden.

Daher informieren Sie Ihre eigenen Versicherungen erst heute über den Unfall. Wenn Sie von dort bereits Post bekommen haben, können diese jetzt beantworten.

Das Gleiche gilt für unfallbeteiligte Fußgänger und Radfahrer, die ihre Privat-Haftpflicht-Versicherung zu informieren haben.