Sonstige Schadensersatzansprüche

Vergessen Sie keine Schadenspositionen! Zum Beispiel:

  • Prüfen Sie, ob Bekleidung zerstört oder verschmutzt wurde, ob im Pkw liegende Gegenstände beschädigt wurden, ob Ihre Brille und Ihre Uhr heil geblieben sind etc..
  • Haben Sie die Reparaturkosten verauslagt und dafür Ihr Konto überzogen? Auch die Überziehungszinsen gehören zum Schadensersatz
  • Wenn Sie Ihr Kleinkind nicht allein zu Hause lassen können oder wollen und trotzdem Ihren unfallbeschädigten Pkw zur Werkstatt bringen oder andere mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Erledigungen vornehmen müssen, dann können Sie Ersatz der Babysitterkosten verlangen. Und nichts spricht dagegen, eine Nichte oder eine Arbeitskollegin für 15 €/h zum Babysitten anzustellen.
  • Wurden Ihr Kaskoversicherungs-Schadensfreiheits-Rabatt heruntergesetzt? Die daraus folgenden Mehrkosten sind vom Unfallgegner zu dem Anteil zu ersetzen wie er zum Ersatz auch des übrigen Schadens verpflichtet ist.

Wichtig nach einem Unfall

Holen Sie erst unabhängigen Rat ein! Informieren Sie die Versicherungen erst zwei oder drei Tage nach dem Unfall!

Überlassen Sie die Regulierung des Unfalls nur Ihrem Arzt, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt – in genau dieser Reihenfolge!