Ersatz der Kosten für ein Mietfahrzeug

Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug in der Weise beschädigt, dass der Geschädigte es für eine bestimmte Zeit nicht nutzen kann, so hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz der für ein Mietfahrzeug entstehenden Kosten – und zwar für die erforderliche Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung.

Sofern Sie Ersatz der Mietwagenkosten beanspruchen, müssen Sie nachweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde. Aber VORSICHT, Falle!

Wenn Sie sowohl die Mietwagenkosten geltend machen als auch die Reparaturkosten auf Gutachtenbasis abrechnen wollen (also nicht auf Grund der tatsächlich entstandenen, sondern auf Grund der geschätzten Reparaturkosten), könnten Sie leicht in eine Falle tappen, die Ihnen die Versicherung zu stellen versuchen könnte:

Einerseits müssen Sie für den Mietwagenkosten-Anspruch belegen, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde. Nichts liegt da näher, als die Reparaturrechnung vorzulegen.

Andererseits: Wenn die Versicherung einmal in Besitz dieser Rechnung ist, ist alles zu spät; Sie können dann nur noch die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten beanspruchen (und nicht mehr die im Gutachten geschätzten).

Wenn Sie die Mietwagenkosten geltend machen, stellen unseriöse Versicherungen manchmal diese Falle, um sich so in Besitz der Rechnung zu bringen. Dabei können Sie den Reparaturnachweis auch z. B. durch eine Bescheinigung (nicht Rechnung!) der Reparaturwerkstatt, durch ein Nachbesichtigungsgutachten des Sachverständigen oder durch die Vorlage von Fotos des reparierten Fahrzeugs erbringen.

Vorsicht bei der Anmietung

In bestimmten Fällen sollten Sie mit der Anmietung eines Fahrzeugs sehr vorsichtig sein:

TIPP:
Die Zeit, für die Sie Ersatz der Mietwagenkosten verlangen können, ist nicht allein die Zeit, in der das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde. In der Regel kommt ein Zuschlag für Ihre Überlegungszeit hinzu.

Wichtig nach einem Unfall

Holen Sie erst unabhängigen Rat ein! Informieren Sie die Versicherungen erst zwei oder drei Tage nach dem Unfall!

Überlassen Sie die Regulierung des Unfalls nur Ihrem Arzt, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt – in genau dieser Reihenfolge!

Fotobeleg

Wenn Sie die Reparatur durch ein Foto belegen wollen, halten Sie eine Tageszeitung mit gut lesbarer Schlagzeile ins Bild. Die Schlagzeile dient als Nachweis dafür, dass das Foto nach dem Unfall gemacht wurde und der Schaden also repariert wurde. Reicht der regulierenden Versicherung das Foto allein nicht, so sollte ein Zeuge eine Bestätigung darüber ausstellen, dass das Fahrzeug durch wen wann repariert wurde.

Fahrzeug ist noch fahrbereit

Wenn das Fahrzeug zwar beschädigt, aber immer noch fahrbereit ist, dürfen Sie solange kein Fahrzeug anmieten, bis Sie das Fahrzeug tatsächlich in Reparatur geben. Entscheiden Sie sich für eine Neuanschaffung, stehen Ihnen in diesem Fall gar keine Mietwagenkosten zu, weil Sie ja Ihren alten, fahrbereiten Wagen nutzen können, bis der neue in der Garage steht.

Weniger als 30 km fahren

Ein Anspruch auf einen Mietwagen besteht regelmäßig nur dann, wenn die tägliche Fahrstrecke mehr als ca. 30 km beträgt. Benötigt Sie den Mietwagen nur für wenige Kilometer Wegstrecke, dann kann die Versicherung die Erstattung der Mietwagenkosten verweigern, weil die Inanspruchnahme eines Taxis wesentlich billiger gewesen wäre.

Mehr als 3 Tage mieten

In der Regel sind Sie (wegen Ihrer Pflicht zur Schadensminderung) angehalten, nicht den erstbesten Vermieter zu wählen, sondern sich nach preiswerten Mietfahrzeugen umzusehen. Bei bis zu 3 Tagen Mietdauer genügt es jedoch, dass Sie sich die Angebote von 2 Vermietern einholen und dann den günstigeren wählen.

Bei längerer Anmietdauer kann von Ihnen jedoch erwartet werden, dass Sie in den ersten Tagen der Mietdauer weitere Preisvergleiche anstellen und eventuell das Mietfahrzeug wechseln. Jedoch müssen Sie auch dann keine umfangreiche Marktforschung betreiben.

Beachten Sie auch, dass Sie nur für die Zeit die Kosten eines Mietfahrzeugs ersetzt verlangen können, in der das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde; die obere Grenze wird dabei die vom Gutachter geschätzte Reparaturdauer sein.

Wenn Sie sich wegen eines Totalschadens ein Ersatzfahrzeug anschaffen müssen, wird Ihnen hierfür in der Regel eine Zeit von 2 Wochen zugebilligt; oft ergibt sich aber auch die notwendige Dauer der Wiederbeschaffung aus dem Gutachten – dann ist die dort angegebene Zeit maßgebend. Anderes kann bei sehr seltenen Fahrzeugen oder Oldtimern gelten, die nicht ohne weiteres innerhalb dieses Zeitraums zu beschaffen sind.

Wenn Sie kurze Zeit nach dem Unfall längere Zeit verreisen wollten (z. B. Urlaub) und daher keine Zeit haben, die Reparatur des Fahrzeugs abzuwarten bzw. sich ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen, dürfen Sie sich im Prinzip für die gesamte Dauer der Reise ein Fahrzeug mieten. Hier sollten Sie jedoch sehr vorsichtig sein, d. h. sich wirklich ernsthaft und nachweisbar um einen preisgünstigen Mietwagen-Tarif bemühen und zudem schlüssig belegen können, dass Sie tatsächlich verreisen mussten und damit nicht warten konnten.

Auto mit höherer Klasse

Wenn Sie das Fahrzeug einer höheren Klasse anmieten, bekommen Sie nur die Kosten ersetzt, die für ein Fahrzeug der gleichen Klasse entstanden wären.

Außerdem: Wenn Sie ein Fahrzeug mieten, dass der gleichen oder gar einer höheren Klasse angehört wie Ihr beschädigtes Fahrzeug, wird Ihnen die Versicherung von den zu ersetzenden Mietwagenkosten regelmäßig etwa 15 % abziehen. Das Argument der Versicherungen ist dabei, dass Sie sich den Verschleiß Ihres eigenen Kfz sparen (und durch die Anmietung eines Fahrzeugs nicht besser dastehen sollen als wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug gefahren wären). Was ist mit Klasse gemeint?

Dieser Abzug fällt jedoch im Einzugsbereich einiger Amts- bzw. Landgerichte Deutschlands weg, wenn Sie sich ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse nehmen. Bitten Sie daher am besten den Vermieter, Ihnen ein Fahrzeug zu geben, das in einer niedrigeren Klasse eingestuft ist als ihr beschädigtes.

Fahrzeugklasse

Bei der Bemessung der Entschädigung für den Nutzungsausfall orientieren sich die Gerichte an der sog. Sanden/Danner/Küpperbusch-Tabelle, in der alle gängigen Fahrzeuge berücksichtigt und, je nach Fahrzeugtyp, Ausstattung, Leistung und sonstigen Merkmalen, in verschiedenen Gruppen zusammengefasst werden. Die Gruppen reichen bei Pkw von Gruppe A (zurzeit 23,00 EUR/Tag) bis Gruppe L (derzeit 175,00 EUR/Tag). Für Motorroller und Motorräder beträgt die Entschädigung zwischen 10,00 und 66,00 EUR/Tag. Bei Fahrrädern beträgt die Nutzungsausfallentschädigung um die 10 EUR.

In welche Gruppe ein Fahrzeug einzuordnen ist, ergibt sich in der Regel aus dem Schadensgutachten. Existiert ein solches nicht, können hierüber auch auf das Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte Auskunft erteilen.

Auto vom Bekannten

Selbst dann, wenn Sie sich ein Fahrzeug bei einem Freund oder Bekannten mieten, bekommen Sie die Kosten ersetzt – allerdings maximal in Höhe von 50 % der tariflichen Mietwagenkosten. Wenn das geliehene Fahrzeug zudem zu einer höheren oder der gleichen Klasse gehört, werden Sie sich außerdem noch bis zu 15 % Abzug (ersparte Aufwendungen) anrechnen lassen müssen. Da kommen Sie bestimmt günstiger, wenn Sie sich den Nutzungsausfall statt der Mietwagenkosten ersetzen lassen.

Vollkasko

Wenn Sie den Mietwagen vollkaskoversichern, bekommen Sie die insoweit entstandenen Kosten auch dann ersetzt, wenn ihr eigenes/beschädigtes Fahrzeug nicht vollkaskoversichert ist.

Überlegungszeit

Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, brauchen Sie natürlich eine gewisse Zeit, bis Sie sich entscheiden, was Sie tun. Zunächst müssen Sie vielleicht ein Gutachten einholen, anhand dessen sich feststellen lässt, ob ein Totalschaden vorliegt oder nicht.

Liegt ein Totalschaden vor, können Sie Ihr Fahrzeug unter gewissen Umständen doch reparieren lassen. Auch darüber müssen Sie wieder nachdenken. Vielleicht entschließen Sie sich auch, die Fahrzeugreste zu verschrotten oder zu verkaufen – wieder eine ganz schwere Entscheidung.

Sie sind nicht verpflichtet, schnell zu schießen. Sie haben Anspruch darauf, sich die Sache gut zu überlegen. Und das kann durchaus schon mal eine Woche dauern, vielleicht sogar 10 Tage. Und während dieser Zeit passiert mit Ihrem beschädigten Fahrzeug gar nichts; dennoch benötigen Sie wahrscheinlich ein Mietfahrzeug.