Wann einen Rechtsanwalt konsultieren?

Ein Rechtsanwalt sollte nicht erst dann konsultiert werden, wenn man selbst nach einem Unfall mit der Schadensregulierung nicht mehr weiter kommt. Denn jeder geht ja auch sofort zum Arzt, wenn er verletzt ist oder Schmerzen hat und therapiert sich nicht etwa selbst.

Einen Rechtsanwalt sollten Sie so früh wie nur irgend möglich aufsuchen – insbesondere bevor Sie Ihre eigene oder gar die gegnerische Haftpflichtversicherung über den Unfall informieren (Schadensmeldung), denn dies sollten Sie besser Ihren Rechtsanwalt für Sie tun lassen. Warum der Rechtsanwalt? Durch die Schadensmeldung ergeben sich keine zusätzlichen Kosten.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird Ihr Rechtsanwalt auch diese über den Unfall informieren und nachfragen, ob Versicherungsschutz besteht. Kostet die Nachfrage was?

Auch sollten Sie gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zum Unfallgeschehen machen, bevor Sie nicht mit einem Rechtsanwalt gesprochen haben! Insbesondere am Unfallort selbst sollten Sie nichts anderes als Ihre Personalien angeben. Warum nur die Personalien?

Übrigens empfiehlt es sich, nicht irgendeinen Rechtsanwalt, sondern einen Fachanwalt aufzusuchen, der auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert ist. Denn mit einem gebrochenen Arm gehen Sie auch nicht zum HNO-Arzt. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann nicht nur kompetent die Haftungsfrage beurteilen, sondern er weiß auch, welche Schadenspositionen dem Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie er diese gegenüber einer Versicherung durchsetzen kann.

Warum der Rechtsanwalt?

Warum Sie nicht selbst Ihre eigene oder die gegnerische Versicherung über den Unfall informieren sollten?

Häufig machen Unfallbeteiligte durch unsinnige oder versehentlich falsche Erklärungen gegenüber Versicherern nicht wieder gutzumachende Fehler oder unterlassen es aus Unkenntnis, ihnen zustehende Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen (z. B. Haushaltsführungsschaden etc.).

„Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.“ (Deutscher Anwaltverein e. V.)

Schadensmeldung

Kostet die Schadensmeldung was? Nein.

Die Schadensmeldung gegenüber den Haftpflicht- und Kaskoversicherern gehört zur Tätigkeit der Schadensregulierung insgesamt. Hierfür werden Ihnen keine gesonderten Kosten in Rechnung gestellt.

Kosten der Nachfrage

Kostet es was, wenn mein Rechtsanwalt bei meiner Rechtsschutzversicherung nachfragt, ob Versicherungsschutz besteht?

Das kommt darauf an… Die reine Information an Ihre Rechtsschutzversicherung und die Anfrage, ob für ein konkretes Schadensereignis Versicherungsschutz besteht, wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt nicht in Rechnung stellen.

Gelegentlich kommt es jedoch zum Streit mit den Rechtsschutzversicherern darüber, ob überhaupt Versicherungsschutz besteht. Dieser Streit ist eigentlich eine gesonderte Angelegenheit, für die Ihr Rechtsanwalt Gebühren in Rechnung stellen kann. Allerdings wird (und muss!) er Sie hierüber rechtzeitig informieren – Überraschungen brauchen Sie daher nicht zu fürchten.

Nur die Personalien!

Gleich, was Sie am Unfallort oder später gegenüber der Polizei für Angaben machen; und gleich, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht: Sie reden sich um Kopf und Kragen. Gleich, ob es um einen Raubüberfall oder um eine Geschwindigkeitsübertretung geht – die wichtigste und grundlegendste Regel im Umgang mit der Polizei lautet immer: Sagen Sie zur Sache niemals auch nur ein einziges Wort – es sei denn, Sie kommen unzweifelhaft nur als Zeuge in Frage.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, haben Sie an mehreren Fronten gleichzeitig zu kämpfen. Ihr Unfallgegner, der Halter des gegnerischen Fahrzeugs, dessen Haftpflichtversicherung, Ihre eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung, vielleicht sogar der Halter des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs, verletzte Beteiligte, deren zuständige Sozialversicherungsträger usw.: alle verfolgen sie auf unterschiedlichen Wegen verschiedene Interessen. Und einen tut sie nur das Eine: sich selbst auf einfachstem Wege weitestgehend schadlos halten.

Geben Sie nicht früher als unbedingt nötig Ihre Verteidigungsstrategie preis! Halten Sie sich zurück! Lassen Sie sich erst die Waffen Ihres Gegners zeigen, bevor Sie überlegen, was Sie dem entgegen zu setzen haben! Legen Sie sich nicht schon frühzeitig fest! Halten Sie sich Optionen offen! Wenn Ihr Gegner weiß, wie Sie sich verteidigen, wird er sich darauf einstellen. Dann können Sie nur verlieren.

Übrigens: Zur Sache gar nichts zu sagen, kann und darf man nicht zu Ihren Lasten werten. Aber zur Sache ein bisschen, aber nicht alles, zu sagen, kann und darf als s. g. „beredtes Schweigen“ zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.