Unfall-und-was-nun

Was am Unfallort zu beachten ist

Die ersten Minuten am Unfallort sind in jeder Hinsicht die alles entscheidenden Minuten. Es geht dabei nicht nur um die Versorgung von Verletzten, sondern es geht auch um die Sicherung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz.

Dies sollte Ihnen immer bewusst sein. Daher sollten Sie am Unfallort diese Regeln unbedingt beachten:

1. Halten Sie an, bzw. bleiben Sie stehen!

Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind – egal ob als Kfz-Fahrer oder nicht – oder wenn Ihre Beteiligung möglich erscheint, sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet, anzuhalten bzw. stehen zu bleiben und zunächst am Unfallort zu verbleiben. Die Position von beteiligten Fahrzeugen verändern Sie bitte zunächst nicht! Warnung vor Unfallflucht/Fahrerflucht!

Sie sind grundsätzlich verpflichtet, am Unfallort zu bleiben. Von dieser eisernen Regel gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, z. B. wenn ein Schwerverletzter dringend versorgt werden muss. Unfallflucht wird hart bestraft. Darüber hinaus riskieren Sie bei Unfallflucht sowohl Ihren Führerschein als auch Ihren Versicherungsschutz.

Das Gleiche gilt für Fußgänger, Radfahrer etc.. Auch Fußgänger können sich der Unfallflucht strafbar machen! TIPP: Wenn Ihr Unfallgegner flüchtet, lassen Sie sich nicht auf eine Verfolgungsjagd ein; von einem flüchtenden Kfz notieren Sie nur Kennzeichen, Typ und Farbe. Informieren Sie dann die Polizei!

2. Sichern Sie dann die Unfallstelle!

Bewahren Sie Ruhe! Seien Sie besonnen! Sichern Sie die Unfallstelle mit geeigneten Maßnahmen. Innerorts kann es genügen, die Warnblinkanlage eines Kfz einzuschalten. Außerorts oder nachts oder an unübersichtlichen Orten stellen Sie zusätzlichen ein Warndreieck auf. Die Absicherung der Unfallstelle kommt vor der Ersten Hilfe – setzen Sie nicht Ihr Leben aufs Spiel!

Das Warndreieck sollte mindestens 100 m vor der Unfallstelle aufgestellt werden, besser sind – vor allem außerorts und auf Autobahnen – mindestens 200 m (das sind mehr als 300 Schritte!!!).

3. Leisten Sie ggf. Erste Hilfe!

Zur Ersten Hilfe sind Sie als Unfallbeteiligter verpflichtet. Unterlassene Hilfeleistung wird bestraft.

4. Verständigen Sie so bald wie möglich die Polizei!

Außer bei Bagatellschäden sollten Sie grundsätzlich die Polizei verständigen (Fon: 110). Konzentrieren Sie sich bei Ihrer telefonischen Meldung auf die berühmten fünf „W’s“: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Wer sind Sie? Warten auf Rückfragen!

Wenn Personen verletzt wurden, ist die Benachrichtigung der Polizei selbstverständlich. Die Polizei übernimmt die Organisation der medizinischen Rettungskräfte.

Wenn sich bei Bagatellschäden Sie und der Unfallgegner dazu entschließen, die Polizei nicht zu verständigen, fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Es empfiehlt sich, hierfür das Formular des europaweit gültigen Unfallberichts zu verwenden, wovon Sie zwei Exemplare stets im Auto haben sollten.

Das Formular zum europäischen Unfallbericht erhalten Sie als pdf- (Adobe-Acrobat-Reader-) Datei ► hier

Wenn Sie auf Ihrem Rechner den Adobe-Acrobat-Reader noch nicht installiert haben, können Sie ihn sich hier herunter laden: www.adobe.de

wichtiger Hinweis: 
Machen Sie gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zum Unfallhergang. Sie haben das Recht die Aussage zu verweigern. Ihr Schweigen darf niemals gegen Sie verwendet werden, Ihre wahrheitsgemäßen Angaben oder Ihr Lügen dagegen sehr wohl! Wenn Sie schweigen, machen Sie von einem Grundrecht Gebrauch. Wenn Sie reden, verlieren Sie Rechte.

5. Sichern Sie schnell Beweismittel!

Vertrauen Sie Ihrem Unfallgegner nicht, der Ihnen gegenüber redselig beteuert, den Unfall verursacht zuhaben! Verzichten Sie deshalb nicht auf die Sicherung der Beweismittel, auch wenn Ihnen dies im Moment seltsam vorkommt und Sie Angst haben, sich lächerlich zu machen. Sobald Ihr Unfallgegner zu Hause sitzt, könnte er sich die Sache anders überlegen und Ihnen die Schuld zuschieben wollen – auch dann, wenn Sie es ihm nicht zugetraut hätten. Wenn’s ums Geld geht, kümmert Ihr Unfallgegner sein Geschwätz von gestern gar nichts mehr. Darum: Sichern Sie Beweismittel!

Verändern Sie nach Möglichkeit die Lage eventuell beteiligter Fahrzeuge nicht. Wenn sich dies auf Grund der Verkehrssituation nicht vermeiden lässt, fertigen Sie sofort Fotos an, auf denen die Lage der Fahrzeuge und die Unfallsituation zu erkennen ist. Eine Einwegkamera (ca. 15 €) sollten Sie daher immer im Auto haben. Notieren Sie sich dann unbedingt Namen und Anschriften von Zeugen! Sie sollten hierzu Passanten am Straßenrand ansprechen und fragen, ob Sie den Unfall beobachtet haben – und zwar bevor diese Passanten weitergegangen sind.

Zeugen warten selten! TIPP: Notieren Sie sich die Kennzeichen von Fahrzeugen, deren Insassen den Unfall beobachtet haben könnten, bevor diese weiterfahren! Über die Kennzeichen können Sie später weitere wichtige Zeugen aufspüren!

Fertigen Sie dann weitere Fotos an, z. B. von Bremsspuren, der Stellung der Räder, Sachschäden etc..

6. Notieren Sie die Personalien des Unfallgegners!

Notieren Sie sich die Personalien Ihres Unfallgegners – vor allem dann, wenn Sie sich dazu entschließen, die Polizei nicht zu verständigen. Wenn der Unfallgegner zur Preisgabe der Kfz-Haftpflicht-Versicherung nicht bereit ist, können Sie über das Kennzeichen des Fahrzeugs diese selbst beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen.

Bei welcher Kfz-Haftpflichtversicherung das gegnerische Fahrzeug versichert ist, erfahren Sie über das Kennzeichen beim: Zentralruf der Autoversicherer.

Fon: 0180-25026, Mo-So 0-24 Uhr(pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz)

7. Hinterlassen Sie Ihre Personalien

Weder Sie noch der Unfallgegner sind verpflichtet, so lange um Unfallort zu warten, bis die Polizei erscheint. Die Unfallbeteiligten sind nur dazu verpflichtet, so lange am Unfallort zu warten, bis ihre Personalien, die Identität ihres Fahrzeugs und die Tatsache ihrer Beteiligung am Unfall (nicht die Schuldfrage!) den Unfallbeteiligten bekannt gemacht worden sind. Sobald dies geschehen ist, können Sie oder der andere Beteiligte weiter fahren.

Gibt es niemanden, dem Sie Ihre Personalien mitteilen könnten – z. B. weil Sie ein parkendes Auto beschädigt haben -, müssen Sie zunächst warten, aber nicht länger als 30 Minuten. Dann können Sie den Unfallort verlassen, müssen aber Ihre Personalien am Unfallort hinterlassen. 9 von 10 Personen missachten diesen Rat in der Regel!

Anschließend müssen Sie sich unverzüglich bei der Polizei oder beim Unfallbeteiligten melden und sie die genannten Feststellungen treffen lassen.“Unverzüglich“ heißt nicht „sofort“. Wenn sich der Unfall z. B. in den späten Abendstunden ereignet hat, heißt „unverzüglich“ auch noch am Vormittag das nächsten Tages. Wenn Sie sich nicht unverzüglich melden, machen Sie sich genauso wegen Unfallflucht strafbar wie wenn Sie den Unfall ohne Warten sofort verlassen hätten.

Was Sie am Unfallort vermeiden sollten

Unterschreiben Sie am Unfallort niemals ein Schuldanerkenntnis. Sie verlieren dann nicht nur wahrscheinlich Ihren Versicherungsschutz, sondern auch noch jede Menge bares Geld.

Informieren Sie nicht sofort die Versicherung, nicht Ihre eigene und nicht die Ihres Unfallgegners. Sie haben hierzu mindestens eine Woche Zeit. Wenn Sie Ihre Versicherung noch am Unfallort informieren, wird sie Ihnen vielleicht eigene Gutachter oder eigene Werkstätten vorschlagen. Hierauf sollten Sie sich nicht einlassen – und wenn dies auch noch so verlockend erscheint.

Überlassen Sie niemand die sofortige Schadensregulierung! Niemand! Nicht Ihrer Versicherung, nicht der gegnerischen Versicherung, nicht eilfertigen „Unfallhelfern“, nicht Ihrer Werkstatt. Niemand! Hüten Sie sich vor denen, die Ihnen eine unkomplizierte Schadenregulierung anbieten. Sie würden bares Geld verschenken!

Ein eventuell beschädigtes Fahrzeug können Sie – wenn es unbedingt erforderlich ist – in die Werkstatt Ihres Vertrauens bringen lassen. Wenn Sie verletzt sind, lassen Sie sich ärztlich versorgen. Aber dann gönnen Sie sich den Luxus, bis zum nächsten Tag über alles nachzudenken und sich über Ihre Rechte zu informieren!