Ermittlungsverfahren nach einem Verkehrsunfall

Wenn bei einem Verkehrsunfall die Polizei hinzugerufen wird, leitet diese in der Regel auch ein Ermittlungsverfahren gegen denjenigen ein, der den Unfall wahrscheinlich verschuldet hat. Dies ist die eigentliche Aufgabe der Polizei am Unfallort: festzustellen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

Dies bedeutet insbesondere: Die Polizei ist nicht für die Regulierung von Schadensersatzansprüchen zuständig. Dass die Unfallaufnahme und die Beweissicherung durch die Polizei später einmal bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nützlich sind, ist nur ein – für den einen mehr, für den anderen weniger erfreulicher – Nebeneffekt der Anwesenheit der Polizei am Unfallort.

Achtung! Auch wenn die Polizei am Unfallort den vermutlich Schuldigen benennt, so ist dadurch überhaupt nicht abschließend entschieden, wer wirklich Schuld hat. Weder der eine noch der andere Unfallbeteiligte können daraus, was die Polizeibeamten zum Unfallgeschehen laut denken, irgendwelche Rechte herleiten.

Hinweis: Polizei und Staatsanwaltschaft können von einem Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat jeder Zeit zu einem Ermittlungsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit (Bußgeldverfahren) wechseln und leider auch umgekehrt.

Wichtig nach einem Unfall

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Überlassen Sie die Regulierung des Unfalls nur Ihrem Arzt, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt – in genau dieser Reihenfolge!

Aufgaben der Polizei

Selbstverständlich hat die Polizei am Unfallort noch andere Aufgaben, so zum Beispiel die Organisation der Rettungskräfte oder die Regelung bzw. Umleitung des Verkehrs. Bei den weitaus meisten Verkehrsunfällen jedoch ist weder das Eine noch das Andere erforderlich. Dann erscheint die Polizei wirklich nur am Unfallort, um zu prüfen, ob Staatsanwalt oder Bußgeldbehörde tätig werden müssen.