Ersatz einer Unkostenpauschale

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Ersatz einer Unkostenpauschale in Höhe von (je nach Versicherer und Region) 20 bis 30 €. (Die Gerichte in Berlin sprechen grundsätzlich nur ein Unkostenpauschale in Höhe von 20 € zu.)

Hierdurch sollen Ihre Porto- und Telefonkosten o. ä. abgedeckt werden – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich in dieser Höhe entstandenen sind. Wenn Ihnen höhere Kosten entstanden sind, müssen Sie sie jedoch z. B. durch Quittungen konkret nachweisen.