Warum einen Rechtsanwalt einschalten?
Es gibt eine Reihe von Gründen, weshalb Sie einen Rechtsanwalt, möglichst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, einschalten sollten. Er ist (im Gegensatz zu Versicherungen, ungebetenen Unfallhelfern, etc.) der einzig staatlich legitimierte Fachmann für die rechtliche Beratung und Vertretung der Bürger. Z.B. die Regulierung von Unfallschäden und die Lösung aller mit einem Unfall in Zusammenhang stehenden Probleme ist eine nur schwer überschaubare Spezialmaterie.
Welche Unterstützung bietet ein Rechtsanwalt?
Bei der Unfallabwicklung und insbesondere bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann ein Rechtsanwalt wertvolle Unterstützung bieten. Ihr Rechtsanwalt wird Sie kompetent beraten und auf alle mit der Unfallabwicklung zusammenhängenden Fragen eine Antwort geben. Gerade im Zusammenhang mit einem Kfz-Unfall zum Beispiel treten immer wieder auf. Diese genau zu beantworten, um Ihre Schadensersatzansprüche in voller Höhe durchzusetzen, ist Sache eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts, eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.
Wann einen Rechtsanwalt konsultieren?
Ein Rechtsanwalt sollte nicht erst dann konsultiert werden, wenn man selbst nach einem Unfall mit der Schadensregulierung nicht mehr weiter kommt. Einen Rechtsanwalt sollten Sie so früh wie nur irgend möglich aufsuchen – insbesondere bevor Sie Ihre eigene oder gar die gegnerische Haftpflichtversicherung über den Unfall informieren (Schadensmeldung), denn dies sollten Sie besser Ihren Rechtsanwalt für Sie tun lassen. Durch die Schadensmeldung ergben sich keine zusätzlichen Kosten.
Wie Sie einen Rechtsanwalt finden
Eine sehr gute Möglichkeit, einen geeigneten Rechtsanwalt in Ihrer Nähe zu finden ist eine Anfrage bei der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. Auf deren Internet-Seiten können Sie spezialisierte Verkehrsanwälte für jeden größeren Ort in Deutschland abrufen.
Kosten für den Rechtsanwalt (1)
Soweit es in Verkehrsunfallsachen um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht, müssen der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Anwalts in dem Maße übernehmen, wie sie auch zum Ausgleich der Ihnen entstandenen Schäden verpflichtet sind. Wenn also der Unfallgegner den Unfall allein verschuldet hat, tragen er und seine Haftpflichtversicherung auch allein Ihre Rechtsanwaltskosten. Anteilig tragen Sie (oder Ihre Rechtsschutzversicherung) die Kosten, wenn Sie eine Mitschuld trifft.
Kosten für den Rechtsanwalt (2)
Soweit es um eine Ordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß etc.) oder eine Straftat (z. B. Verkehrsunfallflucht, Trunkenheitsfahrt etc.) geht, werden die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts – vereinfacht gesagt – nach dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit abgerechnet. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren kann einer Tabelle entnommen werden.