Ermittlungsverfahren nach einem Verkehrsunfall
Wenn bei einem Verkehrsunfall die Polizei hinzugerufen wird, leitet diese in der Regel auch ein Ermittlungsverfahren gegen denjenigen ein, der den Unfall wahrscheinlich verschuldet hat. Dies ist die eigentliche Aufgabe der Polizei am Unfallort: festzustellen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Dies bedeutet insbesondere: Die Polizei ist nicht für die Regulierung von Schadensersatzansprüchen zuständig.
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