Ermittlungsverfahren nach einem Verkehrsunfall
Wenn bei einem Verkehrsunfall die Polizei hinzugerufen wird, leitet diese in der Regel auch ein Ermittlungsverfahren gegen denjenigen ein, der den Unfall wahrscheinlich verschuldet hat. Dies ist die eigentliche Aufgabe der Polizei am Unfallort: festzustellen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Dies bedeutet insbesondere: Die Polizei ist nicht für die Regulierung von Schadensersatzansprüchen zuständig.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfallflucht
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (auch Unfallflucht oder Fahrerflucht genannt) gilt weitläufig als Kavaliersdelikt. Doch ist diese Sichtweise extrem gefährlich; denn Unfallflucht wird relativ hart bestraft. Es drohen nicht nur empfindliche Geldstrafen, sondern auch immer der Entzug der Fahrerlaubnis (wenigstens 6 Monate) und der Verlust des Haftpflicht-Versicherungsschutzes.
Unfallflucht – Die 24-Stunden-Regel
Das Gericht mildert die Strafe oder kann von Strafe absehen, wenn der Unfallbeteiligte
• innerhalb von vierundzwanzig Stunden
• nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs,
• der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat,
• freiwillig
• die Feststellungen nachträglich ermöglicht.
Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
In Zusammenhang mit Verkehrsunfällen spielen leider auch die §§ 229 (Fahrlässige Körperverletzung) und 222 StGB (Fahrlässige Tötung) immer wieder eine große Rolle:
• § 229 StGB. Fahrlässige Körperverletzung. Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
• § 222 StGB. ….
Alkohol und Drogen beim Verkehrsunfall
Der Nachweis von Alkohol oder Drogen bei einem an einem Verkehrsunfall Beteiligten kann zahlreiche unangenehme Folgen für diesen haben. Dabei ist die sehr wahrscheinliche Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft nur eine dieser Folgen. Denn meistens wird – sobald Alkohol oder andere Drogen im Körper eines Unfallbeteiligten nachgewiesen werden – davon ausgegangen, dass der Unfallbeteiligte den Unfall „deshalb“ verursacht hat.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Wer wegen einer Verkehrsstraftat verurteilt wird, dem wird in der Regel zugleich mit dem Urteil auch die Fahrerlaubnis entzogen. Dies ergibt sich aus § 69 StGB. Zugleich ordnet das Gericht eine zeitliche Sperre an, innerhalb der eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf. Dies ergibt sich aus § 69a StGB. Häufig wird die Fahrerlaubnis nach dem Unfall vorläufig entzogen, d. h. für die Zeit bis zu einem Urteil.
Schuldunfähigkeit wegen Vollrausch
Mit dem Vollrausch sollen alle Straftaten „aufgefangen“ werden, in denen keine Verurteilung ergehen darf, weil der Täter zur Tatzeit so betrunken war, dass er als schuldunfähig anzusehen ist. Der Vollrausch in § 323a StGB ist also der „Rettungsanker“ der Staatsanwaltschaft.