Erstattung der Kfz-Reparaturkosten
Grundsätzlich haben Sie nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf eine Erstattung der für das beschädigte Kraftfahrzeug notwendigen Reparaturkosten. Diese Reparaturkosten können Sie wahlweise auf zwei verschiedene Arten ermitteln:
1. über die Reparaturrechnung oder
2. auf der Basis eines Sachverständigengutachtens.